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Sozialversicherungen: Neue Bemessungsgrenzen für 2020
Das Bundeskabinett hat die neuen Beitragsbemessungsgrenzen und Rechengrößen für die Sozialversicherung für 2020 beschlossen. Beispielsweise liegt die Einkommensgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung bei 6.900 € pro Monat in den alten und 6.450 € in den neuen Bundesländern. Für die gesetzlichen Krankenversicherungen liegen die Grenzen bei 4.687,50 € pro Monat.
Alle Werte und Rechengrößen befinden sich unter http://go.nwb.de/03kzc.