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NWB Nr. 42 vom Seite 3561 Fach 20 Seite 619

Überblick über das Gebrauchsmuster- und Halbleiterschutzrecht

von Regierungsdirektor Dr. Ingo Böhringer, Bonn

I. Gebrauchsmuster und Halbleiterschutzrecht als Teile des gewerblichen Rechtsschutzes

Das Gebrauchsmusterrecht und das Recht des Halbleiterschutzes sind Teil des großen Rechtsgebiets ”Gewerblicher Rechtsschutz” (s. hierzu ausführlich NWB F. 20 S. 585 ff.). Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst alle Vorschriften, die Rechte an Erzeugnissen des menschlichen Geistes zum Gegenstand haben, also das Wettbewerbsrecht, das Kartellrecht, das Urheberrecht und die gewerblichen Schutzrechte. Innerhalb dieses Rechtsgebiets zählen Gebrauchsmuster- und Halbleiterschutzrechte zur Gruppe der gewerblichen Schutzrechte. Gewerbliche Schutzrechte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie ihrem Inhaber ein zeitlich begrenztes, während ihrer Laufzeit aber exklusives Recht gewähren, das geschützte geistige Erzeugnis wirtschaftlich zu nutzen, die Art und den Umfang einer kommerziellen Nutzung durch Dritte zu bestimmen oder auch Dritte von einer wirtschaftlichen Verwendung des Schutzobjekts völlig auszuschließen.

Gebrauchsmuster und Halbleiterschutzrechte sind - wie das Patent - technische Schutzrechte. Das durch sie geschützte und für den Inhaber wirtschaftlich monopolisierte Geisteserzeugnis ist also naturwisse...

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