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NWB Nr. 51 vom Fach 20 Seite 367

Überblick über das Urheberrecht

von Rechtsanwalt Steuerberater Dr. J. Ekrutt, Hamburg

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West)

Am trat das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) in Kraft. Es faßte zum ersten Mal das gesamte Recht des geistigen Eigentums in einem Gesetz zusammen und kann als eine der bedeutendsten und auch gelungensten Kodifikationen einer schwierigen Rechtsmaterie der Nachkriegszeit bezeichnet werden. Dies zeigt sich nicht zuletzt daran, daß bisher nur zwei wesentliche Änderungen erforderlich waren, und zwar einmal die ”kleine” Novelle (Änderungsgesetz vom , BGBl I S. 2081) auf Grund mehrerer Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 1971 (Entscheidungen v. , BGBl I S. 1784 und v. , BGBl I S. 1943) und die zum 1. Juli 1985 in Kraft getretene umfangreiche Reform des Urheberrechts (Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts v. , BGBl I S. 1137). Während dieser Zeit hat das Urheberrecht, bedingt durch die rapide technische Entwicklung, auch eine bedeutende Änderung vom Spezialrecht versponnener Genies zum praktisch jedermann berührenden Wirtschaftsrecht erfahren, was sich insbesondere in der Tätigkeit und im Umsatz der Verwertungsgesellschaften niederschlägt. Diese Entwicklung, die vor allem durch die Reform von 1985 stark gefördert werden wird, ...

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