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Zusammenstellung der Vorbehaltsaufgaben von WP/vBP
Die WPK hat zur Unterstützung der Berufspraxis eine umfangreiche Übersicht zu sog. Vorbehaltsaufgaben der WP/vBP veröffentlicht. Sie erhebt allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Rechtsnormen von untergeordneter Bedeutung (z. B. Landwirtschafts-Altschuldenverordnung) und die Prüfung von Jahresabschlüssen kommunaler Einrichtungen oder Betriebe, die in der Regel durch die Rechnungsprüfungsämter erfolgt, werden nicht berücksichtigt.
Die Meldung der WPK vom ist abrufbar unter http://go.nwb.de/qgw4o.