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IDW Positionspapier zu Nichtprüfungsleistungen aktualisiert
Das IDW hat sein Positionspapier zu Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers bei der Prüfung von Public Interest Entities aktualisiert.
Änderungen gegenüber dem vorherigen Stand sind durch Zusätze „neu“ oder „aktualisiert“ kenntlich gemacht. Sie betreffen insbesondere Fragen zu Rechtsfolgen von Einzelverstößen gegen das Verbot nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO, die unbeabsichtigt waren und vor Testatserteilung erkannt werden, zur Abgrenzung von Abschlussprüfungsleistungen und Nichtprüfungsleistungen mit Blick auf die Auffassungen der APAS, zur Einbeziehung von Leistungen an „Großmutterunternehmen“ in die Honorargrenze nach Art. 4 Abs. 2 EU-APrVO und zum Zeitpunkt der Einbeziehung von Honoraren in die Berechnung nach Art. 4 Abs. 2 EU-APrVO.