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FG Münster | Typenvergleich bei ausländischer Körperschaft
(1) Ob eine ausländische Körperschaft eine beschränkt steuerpflichtige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. des § 2 Nr. 1 KStG darstellt, richtet sich danach, ob sie nach ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Struktur einem deutschen Körperschaftsteuersubjekt entspricht (sog. Typenvergleich). (2) Eine Körperschaft unterscheidet sich von einer Personengesellschaft oder einer natürlichen Person insbesondere dadurch, dass eine Körperschaft durch Organisation und Struktur gegenüber den Mitgliedern verselbständigt, also in ihrer Existenz vom Mitgliederbestand unabhängig ist, über eigene Organe und ein Vermögen verfügt, das vom Vermögen ihrer Mitglieder weitgehend getrennt ist.
Die Klägerin, eine [i]Im Streitfall entsprach die rechtsfähige Stiftung liechtensteinischen Rechts einer Körperschaft i. S. des § 2 Nr. 1 KStG liechtensteinische Stiftung, hielt im Streitjahr sämtliche Anteile einer liechtens...