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IWB Nr. 22 vom Seite 898

Force Majeure- und Hardship-Klauseln in internationalen Verträgen

Risikoverteilung bei Vertragsstörungen außerhalb der Kontrolle der Parteien

Klaus Vorpeil

In professionell abgefassten internationalen Verträgen werden ausgefeilte Klauseln aufgenommen, die eine Risikoverteilung für den Fall vornehmen, dass die Vertragsdurchführung durch höhere Gewalt unmöglich gemacht oder erschwert wird, etwa aufgrund von politischen Maßnahmen, wie Embargos, Exportverboten, Einfuhrschranken für Waren in das Bestimmungsland oder Kriegsereignissen, aber u. a. auch aufgrund von Naturkatastrophen und Arbeitskämpfen. Hierzu dienen Force Majeure- und Hardship-Klauseln, die nachfolgend näher beleuchtet werden.

Kernaussagen
  • Die nationalen Regelungen befassen sich nur unzureichend mit dem Problem der Risikoverteilung in Fällen höherer Gewalt, so dass ein Bedürfnis für Force Majeure- und Hardship-Klauseln besteht.

  • Bei der Risikoverteilung in Fällen höherer Gewalt sind eine Reihe von unterschiedlichen Gesichtspunkten zu beachten, so dass es sehr individueller Klauseln hierfür bedarf.

  • Strukturell sollten Force Majeure-Klauseln zumindest eine Generalklausel, eine Aufführung von definierten Regelbeispielen höherer Gewalt sowie Rechtsfolgen dafür umfassen, wie etwa eine Pflicht zur Vermeidung der Folgen des Eintritts höherer Gewalt, einen Haftungsausschluss, ein Rücktri...

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