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Aller guten Dinge sind drei?: Das Bürokratieentlastungsgesetz III
Überblick über die wichtigsten Neuregelungen zur Entlastung der mittelständischen Wirtschaft
Die Erwartungen waren ziemlich hoch, als das BMWi federführend ein Eckpunktepapier zu einem inzwischen dritten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) im Mai 2019 vorlegte, für das die Vorbereitungen bereits im Frühjahr 2018 begonnen hatten. Blieb das Eckpunktepapier bereits hinter den Erwartungen zurück, ist das BEG III sogar nur als eine halbherzige Umsetzung desselben zu bezeichnen. Wesentliche, ins Eckpunktepapier aufgenommene Aspekte wurden nicht umgesetzt.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Ausgewählte Änderungen im Steuerrecht
Aus den zahlreichen Änderungen im Steuerrecht seien an dieser Stelle zwei hervorgehoben:
1. Vorhaltepflichten bei Wechsel des ERP-Systems
§ 147 Abs. 6 Sätze 1, 2 AO geben der Finanzbehörde bei einer Außenprüfung verschiedene Zugriffsmöglichkeiten auf Buchführungsunterlagen, die mithilfe von Datenverarbeitungssystemen erstellt worden sind (Z1-, Z2- und Z3-Zugriff).
Durch den neu eingefügten § 147 Abs. 6 Satz 6 AO wird der Zugriff der Finanzbehörde eingeschränkt, wenn das Datenverarbeitungssystem gewechselt worden ist oder aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtige Daten aus dem Produktivsystem in ein anderes Datenverarbeitun...