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BBK Nr. 23 vom Seite 1120

Aller guten Dinge sind drei?: Das Bürokratieentlastungsgesetz III

Überblick über die wichtigsten Neuregelungen zur Entlastung der mittelständischen Wirtschaft

Dominik Ortwald

[i]Eichholz, Wesentliche Aspekte des Bürokratieentlastungsgesetzes III, StuB 21/2019 S. 805 NWB KAAAH-33165 Die Erwartungen waren ziemlich hoch, als das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) federführend ein Eckpunktepapier zu einem inzwischen Dritten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz III – BEG III) im Mai 2019 vorlegte, für das die Vorbereitungen bereits im Frühjahr 2018 begonnen hatten. Blieb das Eckpunktepapier bereits hinter den Erwartungen zurück, ist das BEG III sogar nur als eine halbherzige Umsetzung desselben zu bezeichnen, da wesentliche, ins Eckpunktepapier aufgenommene Aspekte keinen Einzug in die gesetzlichen Regelungen gefunden haben. Am wurde das BEG III im Bundestag verabschiedet, die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am . Der Beitrag gibt einen Überblick über die Neuregelungen sowie ihr Zustandekommen, bewertet diese und wagt einen Blick in die Zukunft.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Änderungen im Steuerrecht

1. Elektronische Anzeigepflichten (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO)

[i]Anzeige einer ErwerbstätigkeitDie Aufnahme oder Beendigung einer gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit bzw. Betriebsstätte ist der Gemeinde gem. § 138 Abs. 1 AO anzuzei...

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