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Bußgeld | Unzulässige Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister
Auf der Grundlage einer Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister dürfen keine Bußgeldbescheide erlassen werden.
Gegen den Betroffenen war ein Bußgeld wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgesetzt worden. Die zugrunde liegende Messung hatte ein Angestellter einer privaten GmbH vorgenommen, mit der die Gemeinde einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zur „Unterstützung bei der Durchführung von Geschwindigkeitsprotokollen, allgemeine Datenverarbeitung und Erstellung von Messberichten“ mit Stundenverrechnungssätzen geschlossen hatte. Das Gericht hält die durchgeführte Verkehrsüberwachung für gesetzeswidrig, weil es für eine im hoheitlichen Auftrag von einer privaten Person durchgef...