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Einkommensteuer | Berücksichtigung des Forderungsverzichts eines Gesellschafters nach Einführung der Abgeltungsteuer
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasster, unbedingter Verzicht eines Gesellschafters auf einen Teil der ihm gegen die Kapitalgesellschaft zustehenden Darlehensforderung führt zu einer Einlage i. S. des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG, soweit der Gesellschafter auf den werthaltigen Teil der Forderung verzichtet (Anschluss an Beschluss des Großen Senats des , BStBl 1998 II S. 307, unter C.II.4.). Dies setzt voraus, dass der Verzichtsbetrag den Nennwert des nicht werthaltigen Teils der Forderung übersteigt. Stehen dem durch die Einlage bewirkten Zufluss Anschaffungskosten in gleicher Höhe gegenüber, fällt kein Gewinn i. S. des § 20 Abs. 4 EStG an. (2) Der Verzicht des Gesellschafters auf den nicht werthaltigen Teil sein...