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„Widerruf“ der Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer?
Rechtliche Diskussionen über Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sind i. d. R. durch steuerliche Erwägungen geprägt. In den Hintergrund tritt dabei aber nicht selten der Umstand, dass die Pensionszusage in erster Linie eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen der GmbH und „ihrem“ Geschäftsführer ist, die zu einer Verbindlichkeit der Gesellschaft führt. Für diese Vereinbarung gelten die Regeln des Zivilrechts.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Motive und Voraussetzungen einer Pensionszusage
[i]Gesellschafterbeschluss erforderlichVoraussetzung einer steuerlichen Anerkennung der Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung ist u. a., dass diese zivilrechtlich wirksam erteilt wurde, was voraussetzt, dass sie schriftlich, klar, eindeutig und im Voraus erfolgt ist. Die Erteilung einer Pensionszusage erfordert einen Gesellschafterbeschluss. Diese sog. Annexkompetenz der Gesellschafterversammlung besteht unabhängig von einem zeitlichen Zusammenhang mit der Bestellung des Geschäftsführers und umfasst daher auch die Zuständigkeit der Gesellschafter für spätere Änderungen des Anstellungsvertrags, auch soweit sie die Position der Geschäftsführer als solche u...