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Umsatzsteuer | Vordruck USt 1 TK – Haftung für die USt beim Internethandel
Das BMF hat das Vordruckmuster für die Mitteilung an den Betreiber des elektronischen Marktplatzes nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG (Vordruckmuster USt 1 TK) eingeführt ( NWB IAAAH-32937).
Hintergrund: Betreiber elektronischer Marktplätze können gem. § 25e Abs. 1 UStG für die nicht entrichtete Umsatzsteuer aus der Lieferung von Gegenständen von Unternehmern, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet wurde, unter bestimmten Voraussetzungen in Haftung genommen werden.
Gemäß § 25e Abs. 2 Satz 1 UStG tritt die Haftung nach § 25e Abs. 1 UStG grundsätzlich nicht ein, wenn dem Betreiber des elektronischen Marktplatzes eine gültige Bescheinigung nach § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG vorliegt. Liegen dem nach § 21 AO örtlich zuständigen FA Erkenntnisse vor, dass ein Unternehmer, der Umsätze auf einem elektronischen Markplatz aus...