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Umsatzsteuerliche Compliance in den Vereinigten Arabischen Emiraten
Registrierungs-, Rechnungsstellungs- und Erklärungspflichten für Unternehmer
Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben zum ein Umsatzsteuersystem eingeführt. Neben den VAE haben in den Staaten des Golfkooperationsrates bisher lediglich das Königreich Saudi-Arabien (Einführung ebenfalls am ) sowie Bahrain () ein Umsatzsteuersystem implementiert. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die umsatzsteuerlichen Verpflichtungen für in den VAE tätige Unternehmer verschaffen.
Ausländische Unternehmen haben sich durch die Einführung der Umsatzsteuer auf umfangreiche Verpflichtungen und Konsequenzen einzustellen.
Grundsätzlich sind alle ausländischen Unternehmen, die Geschäftsaktivitäten in den Mitgliedstaaten des Golfkooperationsrates (GCC-Staaten) betreiben, dort zur umsatzsteuerlichen Erfassung und zur Abgabe von Umsatzsteuermeldungen verpflichtet.
Bei der Erstellung von Rechnungen sind die (strengen) inländischen Vorschriften zu beachten.
I. Gesetzliche Grundlagen
Das Umsatzsteuersystem der VAE basiert auf der gemeinsamen Verständigung der GCC-Staaten. Diese haben sich im Dezember 2015 im sog. Common VAT Agreement of the States of the Gulf Cooperation Council darauf verständigt, Rahmenbedingungen für die Einführung e...