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IWB Nr. 21 vom Seite 859

Umsatzsteuerliche Compliance in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Registrierungs-, Rechnungsstellungs- und Erklärungspflichten für Unternehmer

Dr. Constantin Frank-Fahle und Christoph Gach

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben zum ein Umsatzsteuersystem eingeführt. Neben den VAE haben in den Staaten des Golfkooperationsrates bisher lediglich das Königreich Saudi-Arabien (Einführung ebenfalls am ) sowie Bahrain () ein Umsatzsteuersystem implementiert. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die umsatzsteuerlichen Verpflichtungen für in den VAE tätige Unternehmer verschaffen.

Kernaussagen
  • Ausländische Unternehmen haben sich durch die Einführung der Umsatzsteuer auf umfangreiche Verpflichtungen und Konsequenzen einzustellen.

  • Grundsätzlich sind alle ausländischen Unternehmen, die Geschäftsaktivitäten in den Mitgliedstaaten des Golfkooperationsrates (GCC-Staaten) betreiben, dort zur umsatzsteuerlichen Erfassung und zur Abgabe von Umsatzsteuermeldungen verpflichtet.

  • Bei der Erstellung von Rechnungen sind die (strengen) inländischen Vorschriften zu beachten.

I. Gesetzliche Grundlagen

Das Umsatzsteuersystem der VAE basiert auf der gemeinsamen Verständigung der GCC-Staaten. Diese haben sich im Dezember 2015 im sog. Common VAT Agreement of the States of the Gulf Cooperation Council darauf verständigt, Rahmenbedingungen für die Einführung e...

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