Frage der Bemessungsgrundlage für Wärmelieferungen; Frage der Unentgeltlichkeit; Wärme als Liefergegenstand
Leitsatz
1. Im Streitfall liegt eine Leistung der Stpfl. gegen Entgelt i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vor. Die Entgeltlichkeit wird u.a.
durch die Dauerrechnung der Stpfl. dokumentiert.
2. Die Lieferung von Wärme wird wie auch die Lieferung von Elektrizität, Gas und Kälte als Lieferung i.S.v. § 3 Abs. 1 UStG
behandelt.
3. Der Senat ist nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens davon überzeugt, dass die Beteiligten des Mistlieferverhältnisses
dieses im Tausch gegen Wärmelieferungen behandelt wissen wollten, so dass die Mistlieferungen Entgeltbestandteil für die Wärmelieferungen
waren.