Keine Berücksichtigung von Aufwendungen bei fehlgeschlagener Veräußerung von GmbH-Anteilen
Leitsatz
Rechts- und Steuerberatungskosten für die fehlgeschlagene Veräußerung im Privatvermögen gehaltener GmbH-Anteile, die aus einer
fünf Jahre zuvor erfolgten Buchwertumwandlung einer KG in die GmbH entstanden sind, können beim Anteilseigner nicht als laufende
Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden. Dem steht nicht entgegen, dass und im Fall einer tatsächlichen
Veräußerung der Anteile innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist ein steuerpflichtiger Einbringungsgewinn I entstanden wäre.
Fundstelle(n): DStR 2019 S. 6 Nr. 50 DStRE 2020 S. 65 Nr. 2 EStB 2020 S. 186 Nr. 5 GmbH-StB 2020 S. 23 Nr. 1 NAAAH-34700
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