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Der Widerruf von Haustürgeschäften
I. Einleitung
Das am in Kraft getretene Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften (HWiG) ist ein Verbraucherschutzgesetz, das insbesondere den abstrakten Gefahren begegnen soll, die für Kunden mit dem Direktvertrieb von Waren und Dienstleistungen verbunden sind. Dieses Gesetz berücksichtigt die Erfahrungstatsache, daß gerade sozial schwächere Bevölkerungsschichten, denen oft die geschäftliche Gewandtheit fehlt, leicht durch eine ungewohnte Verhandlungssituation überrumpelt und überfordert werden können; dies führt dazu, daß diese Kunden bei überraschenden Vertragsofferten häufig unüberlegt einem Vertragsschluß zustimmen, ohne zuvor entsprechende Vergleiche über Preis und Qualität eingeholt zu haben (BGH, ZIP 1996 S. 375, 377; Palandt/Putzo, a. a. O. vor § 1 HWiG Rz. 2). Ursache für eine derartige voreilige Vertragsbindung des geschäftlich unerfahrenen Kunden gegenüber dem meist geschäftsmäßig und professionell handelnden Vertragspartner ist zwar häufig ein sog. strukturelles Ungleichgewicht der Vertragschließenden, jedoch ist eine hieraus erwachsende Überrumpelung des Kunden keine zwingende Voraussetzung für da...