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RENO Nr. 11 vom Seite 20

Rechtsanwendungen im Notariat

Dipl.-Finanzwirt Rainer Breit, Oberstudienrat; Köln

Das Prüfungstraining Rechtsanwendungen im Notariat ermöglicht die systematische Wiederholung des Wissens als Grundlage zu dem, was Sie in der Prüfung erwartet. Auf den folgenden Seiten können Sie hierzu ausgewählte Lernstrukturen wiederholen und dieses Prüfungsgebiet zielgerichtet mit Prüfungsaufgaben bearbeiten und effizient trainieren.

Aufgaben und Lösungen

Aufgabe 1

Welche der folgenden Aussagen gehört zu welcher Pflicht des Notars? Ordnen Sie die jeweilige Pflicht zu (Ziffer eintragen).

  1. Pflicht zur Amtsbereitschaft

  2. Pflicht zur Amtsausübung

  3. Pflicht zur Unparteilichkeit

  4. Pflicht zur Verschwiegenheit

  5. Prüfungs- und Belehrungspflichten

  6. Vollzugspflicht

  7. keine Pflicht des Notars


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Nr.
Aussage
Pflicht des Notars a) bis g)
1.
Der Notar darf seine Urkundstätigkeit nicht ohne ausreichenden Grund verweigern. Er muss sie versagen, wenn sie mit seinen Amtspflichten nicht zu vereinbaren wäre, insbesondere, wenn seine Mitwirkung bei Handlungen verlangt wird, mit denen erkennbar unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden. Selbstverständlich darf der Notar nicht beurkunden, wenn er aus persönlichen Gründen von der Amtsausübung ausgeschlossen ist (Ausschließungsgründe nach §§ 6, 7 BeurkG; Mitwirku...

Lösung