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RENO Nr. 11 vom Seite 13

Karrieresprung führt nicht immer zu einem höheren Trennungsunterhaltsanspruch

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig ein ausführlich kommentiertes Urteil, das für Ihre Ausbildung und die tägliche Kanzleiarbeit von Interesse sein kann.

Entscheidung

Leitsatz

Ein erhöhtes Einkommen bleibt bei der Berechnung des Trennungsunterhalts unberücksichtigt, wenn die Entwicklung des Einkommens nach der Trennung unerwartet ist und erheblich vom Normalfall abweicht.

Sachverhalt

Die streitenden Eheleute heirateten im September 2008. Sie haben zwei gemeinsame Kinder, eine schwerbehinderte Tochter und einen Sohn. Aufgrund der Behinderung der Tochter reduziert die Antragstellerin ihre ursprüngliche Arbeitszeit von 35 auf 20 Wochenarbeitsstunden. Der Antragsgegner ist Diplom-Wirtschaftsingenieur und als Unternehmensberater tätig. In der Vergangenheit wechselte er mehrfach die Arbeitsstelle und ist seit 2014 bei der Firma X beschäftigt. Die Familie bewohnt ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von rd. 107 m2.

Ende 2014 trennen sich die Eheleute und der Antragsgegner zieht aus. Der Scheidungsantrag ist seit dem rechtshängig.

Fragen hierzu

  1. Wann spricht das BGB von einer Trennung?

  2. Was bedeutet rechtshängig?

  3. Wie wird eine Ehe ...

Lösung