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Verkauf von Backwaren
Die Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen beim Verkauf von Lebensmitteln gehört zu den Evergreens im Umsatzsteuerrecht. Hieran hat auch die Grundsatzentscheidung des sowie die Neufassung des Art. 6 MwSt-DVO per bzw. des Abschnitt 3.6 UStAE durch das nichts geändert. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt verwundern im Übrigen nicht, geht es doch bei Endverbraucherumsätzen immerhin um eine Steuerdifferenz i. H. von 12 %-Punkten. Eine aktuelle Entscheidung des FG Münster für das Streitjahr 2006 (!) verdeutlicht, wie schwammig die Abgrenzungskriterien sind und dass weiterer Klärungsbedarf besteht.
I. Leitsatz
Über die Zur-Verfügung-Stellung nicht bloß behelfsmäßiger Verzehrvorrichtungen hinaus erbrachte die Steuerpflichtige gegenüber den Kunden, die die Gerichte vor Ort verzehrten, zusätzliche Dienstleistungen, indem sie Geschirr und Besteck zur Verfügung stellte und dieses ggf. durch ihre Mitarbeiter einsammeln und jedenfalls reinigen ließ. Dadurch tritt der Dienstleistungscharakter innerhalb der im Falle des Verzehrs vor Ort durch die Steuerpflichtige zu leistenden Gesamtleistung i...