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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 3 K 2466/18 F EFG 2019 S. 1667 Nr. 20

Gesetze: EStG § 4 Abs. 3; EStG § 7 Abs. 1 Satz 1

Korrektur überhöhter AfA: Gleichstellung mit Sofortabzug der Anschaffungskosten im Abflussjahr – Fehlen eines verbliebenen Abschreibungsvolumens

Leitsatz

Werden im Rahmen einer nicht mehr änderbaren Gewinnfeststellung nach § 4 Abs. 3 EStG die Anschaffungskosten für über zehn Jahren abzuschreibende Wirtschaftsgüter als sofort abzugsfähiger Aufwand behandelt, können in den Folgejahren mangels verbliebenen Abschreibungsvolumens keine AfA mehr geltend gemacht werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 1/2020 S. 5
DB 2019 S. 14 Nr. 44
DStR 2019 S. 6 Nr. 49
DStRE 2020 S. 3 Nr. 1
EFG 2019 S. 1667 Nr. 20
EStB 2020 S. 32 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 1/2020 S. 10
StuB-Bilanzreport Nr. 3/2020 S. 111
TAAAH-34160

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 01.02.2019 - 3 K 2466/18 F

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