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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 2 K 1544/17 E EFG 2019 S. 1757 Nr. 21

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2; EStG § 11 Abs. 2 Satz 1; EStG § 32d Abs. 1

Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer: Kürzung um Zuschlag zur Abgeltungssteuer – Maßgeblichkeit der tatsächlichen Zahlung im Veranlagungszeitraum

Leitsatz

1. § 10 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 EStG enthält keine Rechtsgrundlage, um den Sonderausgabenabzug der im Veranlagungszeitraum gezahlten Kirchensteuer um die Kirchensteuerbeträge, welche rechnerisch den nach dem gesonderten Tarif des § 32d Abs. 1 EStG besteuerten Kapitalerträgen vorangehender Jahre zuzuordnen sind, auch dann zu kürzen, wenn deren tatsächliche Zahlung nicht im Veranlagungszeitraum erfolgt ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 8 Nr. 51
DStRE 2020 S. 71 Nr. 2
EFG 2019 S. 1757 Nr. 21
EStB 2020 S. 188 Nr. 5
KÖSDI 2020 S. 21636 Nr. 3
WAAAH-34159

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 05.06.2019 - 2 K 1544/17 E

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