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Mündliche StB-Prüfung 2020
33 wichtige Fragen und Antworten zur Erbschaftsteuer unter Berücksichtigung der neuen ErbStR 2019
Im Rahmen Ihrer Vorbereitung auf die mündliche StB-Prüfung 2020 sollte auch das Erbschaftsteuerrecht (wieder) eine Rolle spielen, zumal die neuen ErbStR 2019 kürzlich (endlich) verabschiedet wurden. Die Richtlinien enthalten im Wesentlichen die Ansicht der Finanzverwaltung zur Auslegung der geänderten Vorschriften zu den Begünstigungen für die Übertragung von Betriebsvermögen aufgrund der Reform des Erbschaftsteuergesetzes zum . Nun steht i. Ü. noch die Aktualisierung der ErStH aus.
1. Ein Erwerber hat innerhalb von zwei Jahren im
Wege der vorweggenommenen Erbfolge zweimal begünstigtes
Betriebsvermögen erhalten. Kommt der 85 %ige Verschonungsabschlag jedes Mal zur
Anwendung oder gibt es Einschränkungen?
Der
85 %ige Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 ErbStG) kommt für jeden begünstigten
Erwerb zur Anwendung.
Das gleiche gilt auch für den 100 %igen Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 10 ErbStG).
2. Ein Erwerber hat wiederum innerhalb von zwei
Jahren zweimal begünstigtes Betriebsvermögen erhalten. Was gilt
hinsichtlich der Anwendung des Abzugsbetrags nach § 13a Abs. 2
ErbStG?
Der Abzugsbetrag wird für das von
derselben Person innerhalb von zehn Jahren insgesamt zugewendete begünstigte
Vermögen nur einmal gewährt (§ 13a Abs. 2 Satz 3 ErbStG).