Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuer | Lohnsteuerpauschalierung bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers – Änderung der Rechtsprechung
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ohnehin geschuldeter Arbeitslohn im Sinne der entsprechenden Vorschriften – wie beispielsweise § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 oder § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG – ist derjenige Lohn, den der Arbeitgeber verwendungsfrei und ohne eine bestimmte Zweckbindung (ohnehin) erbringt. (2) Zusätzlicher Arbeitslohn liegt vor, [i]Wenning, Lohnsteuerpauschalierung, infoCenter, NWB NAAAB-05694 wenn dieser verwendungs- bzw. zweckgebunden neben dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer auf den zusätzlichen Arbeitslohn einen arbeitsrechtlichen Anspruch hat (Änderung der Rechtsprechung).
Mit dem Urteil hat der Lohnsteuersenat des BFH seine bisherige Rechtsprechung zum sog. Freiwilligkeitserfordernis bei der Lohnsteuerpauscha...