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BFH 01.08.2019 VI R 32/18, NWB 45/2019 S. 3266

Lohnsteuer | Lohnsteuerpauschalierung bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers – Änderung der Rechtsprechung

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ohnehin geschuldeter Arbeitslohn im Sinne der entsprechenden Vorschriften – wie beispielsweise § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 oder § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG – ist derjenige Lohn, den der Arbeitgeber verwendungsfrei und ohne eine bestimmte Zweckbindung (ohnehin) erbringt. (2) Zusätzlicher Arbeitslohn liegt vor, [i]Wenning, Lohnsteuerpauschalierung, infoCenter, NWB NAAAB-05694 wenn dieser verwendungs- bzw. zweckgebunden neben dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer auf den zusätzlichen Arbeitslohn einen arbeitsrechtlichen Anspruch hat (Änderung der Rechtsprechung).

Einordnung:

Mit dem Urteil hat der Lohnsteuersenat des BFH seine bisherige Rechtsprechung zum sog. Freiwilligkeitserfordernis bei der Lohnsteuerpauscha...

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