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Umsatzsteuer | Steuerfreie Leistungen eines Verfahrensbeistands
Ein nach § 158 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) gerichtlich bestellter Verfahrensbeistand kann sich auf die unionsrechtliche Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL berufen (Bezug: § 4 Nr. 16 und Nr. 25, § 19 UStG; Art. 132 Abs. 1 Buchst. g, Art. 133 Buchst. c MwStSystRL; § 7, § 158, § 168 FamFG; Art. 24 EUGRCh; Art. 20 UN-KRK).
Der BFH entschied damit gegen die Auffassung der Finanzverwaltung in Abschn. 4.25.2. Abs. 9 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses. Die klagende Diplom-Psychologin, Heilpraktikerin für Psychotherapie, Mediatorin und Systemische Beraterin betreibt seit dem Jahr 2003 eine eigene Praxis. Im Streitjahr 2013 erbrachte sie neben von einem Träger der freien Jugendhilfe vergüteten Leistungen der sozialpädagogischen Jugendhilfe gem. § 31 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und Leistungen als Ergänzungs- bzw. Umgangspfleger, Heilpraktikerin...