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Finanzgerichtsordnung; | Änderung des Klageantrags (§§ 11, 40, 65 FGO)
Dem Beschl. des Großen Senats des sind folgende Leitsätze beigegeben: (1) Die Anfechtungsklage gegen einen ESt-Bescheid ist regelmäßig auch insoweit zulässig, als sie nach Ablauf der Klagefrist betragsmäßig erweitert wird. (2) Hat der Kl. jedoch eindeutig zu erkennen gegeben, daß er von einem weitergehenden Klagebegehren absieht, ist die Klage insoweit unzulässig, als sie nach Ablauf der Klagefrist erweitert wird.