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NWB Nr. 46 vom Seite 3611 Fach 19 Seite 1773

Haftungsfragen beim Sportunfall

von Regierungsdirektor Dr. J. Vahle, Bielefeld

I. Allgemeines

Sport gehört zweifellos zu den wichtigsten Freizeitaktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland. Zahlreiche Bürger sind zudem in Vereinen organisiert oder besuchen Sportstudios, die ein weitgefächertes Sportangebot leisten und auch entsprechende Trainingsanleitungen bieten. Dennoch kommt es Jahr für Jahr zu zahlreichen, zum Teil erheblichen Verletzungen im Rahmen sportlicher Betätigung; beim gemeinsamen Fußballspiel wird der Gegner ”geklammert”, der (vermeintliche) Tennismeister ”schießt” den Gegner ”ab bzw. an” (OLG München VersR 1970 S. 958), ein Squashball trifft ins Auge des anderen Spielers (OLG Nürnberg ZfS 1990 S. 182) usw.

Die Fortsetzung des Spiels findet dann oftmals im Gerichtssaal statt, in dem um Schadensersatz - insbesondere auch Schmerzensgeld - gestritten wird; u. U. droht sogar ein Strafverfahren wegen (evtl. sogar gefährlicher oder schwerer) Körperverletzung (vgl. die §§ 223, 223a, 224 StGB).

Nicht jeder Schadensfall beim Sport ist jedoch in diesem Sinne rechtlich relevant. Nachfolgend soll daher dargelegt werden, unter welchen Voraussetzungen (nur) ein Sportunfall rechtliche Konsequenzen hat. Nach der Darstellung der Haf...

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