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Lohn und Gehalt | Begünstigter Zuschuss des Arbeitgebers bei Gehaltsumwandlung – Änderung der Rechtsprechung
Ein zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleisteter Zuschuss kann auch bei einer Gehaltsumwandlung vorliegen. Entscheidend ist, dass der Zuschuss verwendungs- oder zweckgebunden gezahlt wird, also für einen gesetzlich begünstigten Zweck verwendet wird wie etwa für Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; außerdem muss er den aktuell geschuldeten Arbeitslohn erhöhen.
Unschädlich ist hingegen, dass der Zuschuss im Rahmen einer Gehaltsumwandlung vereinbart wird und sich das Gesamtgehalt des Arbeitnehmers im Vergleich zum Gehalt vor der Gehaltsumwandlung nicht erhöht.
Arbeitgeber A [i]Entscheidend ist Zweckgebundenheit des Zuschusseszahlt bislang seinem Arbeitnehmer B ein Gehalt von 2.500 €. Zum vereinbart er zum einen eine Herabsetzung des Gehalts auf 2.250 €. Zum anderen sagt er dem B einen Zusc...