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Rechtsfragen der Tierhaltung
I. Öffentlich-rechtliche Probleme
Die Tierhaltung - speziell die Haustierhaltung - wirft öffentlich-rechtliche Probleme auf, die hier schwerpunktmäßig dargestellt werden sollen. Allerdings würde die Behandlung spezieller tierschutzrechtlicher Fragen den vorgegebenen Rahmen sprengen (dazu: Lorz: Tierschutzgesetz, Kommentar, 3. Aufl. 1987). Jeder Tierhalter sollte jedoch wissen, daß die Tierhaltung Fragen aus den Gebieten Ordnungsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Umweltrecht, ja sogar Strafrecht aufwerfen kann. Auszugehen ist davon, daß die durch Art. 2 Abs. 1 GG garantierte Handlungsfreiheit auch die Tierliebe als Äußerungsform mit umfaßt. Allerdings gilt dieses Grundrecht selbstverständlich nicht uneingeschränkt (BVerfG NJW 1980 S. 2572 - Taubenfütterungsverbot). Schwierigkeiten bestehen, weil sich die jeweiligen Einschränkungen oft aus dem recht unterschiedlichen Ortsrecht ergeben und weil die Rechtsprechung mitunter keine klare Linie erkennen läßt. Vermutlich bedingt durch den hohen Verbreitungsgrad des Hundes als Haustier beschäftigen sich die Gerichte überwiegend mit der Hundehaltung.
1. Strafrechtliche und ordnungswidrigkeitenrechtliche Fragen
Manchen Tierhaltern ist nicht hinrei...