Gesetzgebung | Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags (Bundestag)
Der Gesetzentwurf der
Bundesregierung "zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995"
(BT-Drucks. 19/14103) ist am
mit
der ersten Lesung in die parlamentarische Beratung eingetreten. Wer als
Einzelperson nicht mehr als 16.956 € Einkommensteuer im Jahr zahlen
muss, soll ganz vom „Soli“ verschont bleiben, für gemeinsam
veranlagte Paare gilt der doppelte Betrag. Das betrifft nach Angaben der
Bundesregierung neunzig Prozent der bisherigen Zahler. Für weitere mehr als
fünf Prozent soll sich die Belastung verringern.
Mitberaten wurde ein Antrag der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/14286), den Solidaritätszuschlag schon 2020 komplett abzuschaffen. Gesetzentwurf und Antrag verwies das Plenum im Anschluss zur Weiterberatung an den federführenden Finanzausschuss.
Weitere Infos zum dem Vorhaben hat der Bundestag auf seiner Homepage veröffentlicht.
Quelle: Bundestag online (il)
Fundstelle(n):
NWB OAAAH-33505