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Berufsaufsichtliche Maßnahmen der APAS
Mit Datum hat die APAS zwei weitere berufsaufsichtliche Maßnahmen bekannt gemacht. In beiden Fällen handelt es sich um eine Rüge, die gegen je eine natürliche Person aufgrund Nichtbeanstandung von Rechnungslegungsfehlern und mangelhafter Prüfungsdurchführung bei der Prüfung eines IFRS Konzernabschlusses verhängt worden sind. Beiden Rügen lag die Nichtbeanstandung von fehlenden Anhangangaben zur Umsatzabhängigkeit nach IFRS 8.34 sowie zu Transaktionen mit einem nahestehenden Unternehmen zugrunde.
Die berufsaufsichtlichen Maßnahmen der APAS sind abrufbar unter http://go.nwb.de/0jims.