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Deutsch-italienisches Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung; hier: Wohnsitzbestätigungen der Finanzämter auf Anträgen zur Befreiung von der italienischen Besteuerung von Renten und/oder ähnlichen Bezügen
Die italienische Sozialversicherung hat an die in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Empfänger italienischer Renten den Vordruck Mod. EP.-I/3 (3-fach) mit Erläuterungen übersandt. Damit soll den Rentenempfängern die Möglichkeit eingeräumt werden, die Befreiung von der italienischen Besteuerung der Renten und/oder ähnlichen Bezügen zu beantragen. Dabei wird davon ausgegangen, daß die Sozialversicherungsrenten und ähnliche Bezüge nach Art. 10 des deutsch-italienischen DBA in Deutschland als dem Wohnsitzstaat der Empfänger zu besteuern sind.
Für die Steuerbefreiung der Renten und ähnlicher Bezüge in Italien ist eine Wohnsitzbescheinigung des für die Besteuerung des Empfängers in Deutschland zuständigen Finanzamts erforderlich. Diese Bescheinigung ist auf der Rückseite des Vordrucks anzubringen. Eine Ausfertigung des Vordrucks verbleibt beim Finanzamt. Die beiden anderen Ausfertigungen sind dem Steuerpflichtigen zur Vorlage beim italienischen Auszahlungsverpflichteten bzw. zum Verbleib zu übergeben oder zu übersenden.
Die Finanzämter wurden angewiesen, die erforderlichen Bestätigungen zu erteilen und im übrigen sicherzustellen, daß diese Bezüge zutreffe...