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Umsatzsteuerbefreiung nach Artikel III Nr. 1 Buchstabe a Offshore-Steuerabkommen bei Wohnraumbeschaffungen durch die amerikanischen Streitkräfte für ihre Truppenangehörigen oder das zivile Gefolge
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt bei Wohnraumbeschaffungen durch die amerikanischen Streitkräfte für ihre Truppenangehörigen oder das zivile Gefolge folgendes:
Bei den Wohnraumbeschaffungen der amerikanischen Streitkräfte handelt es sich um Direktbeschaffungen im Sinne des Artikels 44 Abs. 6 NATO-ZAbk von Wohnräumen, die die Truppenangehörigen oder das zivile Gefolge bisher selbst auf dem freien Wohnungsmarkt privat angemietet haben. Eine Beteiligung der Bundesvermögensverwaltung beim Abschluß der Mietverträge ist nur vorgesehen, sofern dies von den Streitkräften in Einzelfällen gewünscht wird.
Die Mietverträge werden im Rahmen des Government Rental Housing Programms (GRHP) von Liegenschaftsvertragsoffizieren abgeschlossen, die vom Deputy Chief of Staff Engineer, USAREUR, ernannt werden. Die Vertragsoffiziere handeln im Namen der amerikanischen Streitkräfte und gehen hierbei Haushaltsverbindlichkeiten für die Vereinigten Staaten von Amerika ein.
Die unmittelbare Vermietung von Wohnräumen an die amerikanischen Streitkräfte ist umsatzsteuerrechtlich eine sonstige Leistung, für die der Vermiet...BGBl 1955 II S. 823BStBl 1955 I S. 620BStBl 1968 I S. 997