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Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) auf Grund des Offshore-Steuerabkommens
A. Allgemeines
Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben vom (BGBl 1955 II S. 823) – Offshore-Steuerabkommen (OffshStA) – sieht u. a. auch Vergünstigungen auf dem Gebiet der Umsatzsteuer vor. Das Abkommen hat einen Anhang, der integrierender Bestandteil dieses Abkommens ist (Artikel XIV OffshStA). Zur Ausführung des Offshore-Steuerabkommens ist außerdem ein Briefwechsel zwischen dem Bundesminister der Finanzen und der Hohen Kommission der Vereinigten Staaten von Amerika für Deutschland über die Durchführung der Art. VI und V OffshStA vom (BStBl I S. 623) geführt worden.
B. Rechtsgrundlagen für die Umsatzbesteuerung
(1) Das Offshore-Steuerabkommen ist am in Kraft getreten (Bekanntmachung vom , BGBl II S. 943), nachdem der Deutsche Bundestag diesem Abkommen und seinem Anhang durch das Offshore-Steuergesetz (OffshStG) vom (BStBl I S. 618) zugestimmt hat. Die für die Umsatzbesteuerung...Bundessteuerblatt 1955 I S. 618 bis 624