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Umsatzsteuer; Mitwirkung der Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen bei der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Fahrzeuge
1 Anlage
Hiermit übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme einen Abdruck der Verkehrsblatt-Verlautbarung vom (Verkehrsblatt 1997, S. 2). In der Verlautbarung ist die Änderung des § 18 Abs. 10 Nr. 1 und 2 UStG aufgrund Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b des Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze (Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997) vom (BGBl. I S. 1851, BStBl I S. 1560) berücksichtigt. Auf mein o. a. Schreiben vom nehme ich Bezug.
Dieses Schreiben wird in die USt-Kartei aufgenommen.
Straßenverkehr
Nr. 1 Mitwirkung der Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen bei der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Fahrzeuge nach § 18 Abs. 10 Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 2 Buchstabe a Umsatzsteuergesetz (UStG); Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b des Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze (Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997) vom (BGBl. I S. 1851)
Bonn, den StV 15/06.14.30
Mit Änderung des § 18 Abs. 10 Nr. 1 und Nr. 2 Buchstabe a Umsatzsteuergesetz durch Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b des Umsatzsteuer-Änderungsgesetzes 1997 sind ab dem die Zulassungsstellen verpflichtet, auch bei zulassungsfreien, aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen eine Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb (Definition...