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Umsatzsteuerliche Beurteilung des Briefmarken-Versteigerungsgeschäfts
Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die umsatzsteuerliche Behandlung des Briefmarken-Versteigerungsgeschäfts folgendes:
I. Allgemeines
1 Briefmarken-Versteigerungen (Auktionen) werden nach den bisherigen Erfahrungen unterschiedlich ausgestaltet und abgewickelt. Es kommt z. B. vor, dass Briefmarken-Auktionatoren nicht nur die von anderen Unternehmern oder Privatpersonen eingelieferten Briefmarken, sondern auch eigene Briefmarken versteigern. Einige Briefmarken-Auktionatoren führen bei der Versteigerung Briefmarkenlieferungen im eigenen Namen aus, andere hingegen vermitteln lediglich Lieferungen von Briefmarken.
2 In der Praxis haben sich Zweifel ergeben, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen Versteigerungen von Briefmarken umsatzsteuerrechtlich als Vermittlungsleistungen anerkannt werden können. Diese Zweifel sind nicht zuletzt durch gewisse Besonderheiten im Briefmarken-Versteigerungsgeschäft - insbesondere das sog. Nummern-Verfahren - bedingt.
II. Umsatzsteuerrechtliche Behandlung
3 Der Briefmarken-Auktionator, der Briefmarken im eigenen Namen versteigert, wird als Eigenhändler behandelt und bew...