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Umsatzsteuerliche Behandlung der Produktionsbeihilfen für a) künstlich getrocknetes Futter (Trockengrün) b) künstlich getrocknete Kartoffeln zu Futterzwecken
Auf Grund der VO (EWG) Nr. 1067/74 des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom über die gemeinsame Marktorganisation für künstlich getrocknetes Futter (ABL EG Nr. L 120 vom S. 2),
der VO (EWG) Nr. 1068/74 des Rates vom über die Festsetzung der Produktionsbeihilfe für künstlich getrocknetes Futter für das Wirtschaftsjahr 1974/75 (ABL EG Nr. 120 vom S. 5),
der VO (EWG) Nr. 1192/74 des Rates vom über die Beihilfe für künstlich getrocknetes Futter (ABL EG Nr. L 131 vom , S. 1),
der VO (EWG) Nr. 1370/74 der Kommission vom zur Durchführung der Beihilferegelung für künstlich getrocknetes Futter für das Wirtschaftsjahr 1974/75 (ABL EG Nr. 147 vom S. 55)
in Verbindung mit der Bekanntmachung des Bundes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Gewährung einer Produktionsbeihilfe für künstlich getrocknetes Futter (Bekanntmachung Trockenfutterbeihilfe) vom (BAnz. Nr. 118 vom ) wird an Betriebe zur Trocknung von Grünfutter eine Produktionsbeihilfe gewährt. Die Beihilfe, die sich nach dem Gewicht des künstlich hergestellten Trockenfutters (Trocken...