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BMF - IV C 4-S 7134-78/97

Dienstanweisung über die Mitwirkung der Zolldienststellen bei dem Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke

Die mit dem Bezugsschreiben () übersandte Dienstanweisung über die Mitwirkung der Zolldienststellen bei dem Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke (Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung A 0693) ist neu gefaßt worden.

Ich übersende hiermit einen Abdruck der neugefaßten Dienstanweisung nach dem Stand vom .

Dieses Schreiben und die Dienstanweisung werden in die Umsatzsteuer-Kartei aufgenommen.

3 – Dienstanweisung über die Mitwirkung der Zolldienststellen bei dem Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke

Anlagen Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr

VENTE A L'EXPORTATION – (Bordereau de Vente)

Allgemeines

Ausfuhrlieferungen

(1) Nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG sind Ausfuhrlieferungen § 6 UStG) und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr § 7 UStG) von der Umsatzsteuer befreit. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist unter anderem, daß der Unternehmer die Beförderung oder Versendung des Gegenstandes der Lieferung oder des veredelten Gegenstandes in das Drittlandsgebiet § 1 Abs. 2 a UStG) durch Belege nachweist (Ausfuhrnachweis).

Abgrenzung Gemeinschaftsgebiet/Drittlandsgebiet

(2) Nach § 1 Abs. 2 a Satz 1 UStG umfaßt das ...

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BMF v. 16.10.1997 - IV C 4-S 7134-78/97

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