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Mitwirkung der Zolldienststellen beim Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke; hier: Strafrechtliche Verfolgung mittelbarer Falschbeurkundungen
Mit der Bitte um Kenntnisnahme übersende ich einen Abdruck meines Schreibens vom , III B 3 - A 0693 - 5/91 an die Oberfinanzdirektionen. Durch das Schreiben wird ein überarbeiteter Vordruck für eine Anzeige wegen des Verdachts der versuchten mittelbaren Falschbeurkundung (§§ 271, 272 StGB) bei der Beantragung einer Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bundesweit eingeführt.
Dieses Schreiben wird in die USt-Kartei aufgenommen.
Anlage ( III B 3 - A 0693 - 5/91)
Bei Verdacht von Vergehen gemäß §§ 271 und 272 StGB im Zusammenhang mit der Erteilung zollamtlicher Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen für Umsatzsteuerzwecke ist der zuständigen StA Anzeige zu erstatten.
Die Anzeige bitte ich in den Fällen, in denen die Grenzzollstelle gleichzeitig die grenzpolizeilichen Aufgaben ganz oder zeitweise wahrnimmt, unmittelbar der StA zuzuleiten, ansonsten zunächst der Grenzpolizeidienststelle zu übersenden.
Für die Anzeige ist der als Anlage beigefügte Vordruck zu verwenden.
Die Vordrucke bitte ich zunächst selbst herzustellen.
Das Original der Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke und die sonstigen Unterlagen...