Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuerliche Behandlung von Gemeinschaftsproduktionen der Rundfunkanstalten und inländischer Filmproduzenten
Die umsatzsteuerliche Behandlung der Gemeinschaftsproduktionen der Rundfunkanstalten (RA) und inländischer Filmproduzenten ist mit den obersten Finanzbehörden der Länder eingehend erörtert worden. Nach dem Ergebnis der Erörterung gilt folgendes:
Die steuerliche Beurteilung der Finanzierungsbeiträge der RA für Filmproduktionen hängt davon ab, ob die Filme unter das Filmförderungsabkommen fallen:
Filmgemeinschaftsproduktionen, die nicht unter das Filmförderungsabkommen fallen, unterscheiden sich grundsätzlich nicht von echten Filmauftragsproduktionen, bei denen der Film von einem Auftragnehmer hergestellt wird und das gesamte Entgelt Bemessungsgrundlage für die Leistung ist. Unabhängig von einer ggf. noch vereinbarten Erlösbeteiligung der RA ist somit in diesen Fällen bei Filmproduktionen außerhalb des Filmförderungsabkommens der Finanzierungsbeitrag der RA regelmäßig voll der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Eine Aufteilung in einen nicht zu versteuernden und einen steuerpflichtigen Finanzierungsanteil ist dann nicht möglich.
Bei Filmgemeinschaftsproduktionen, die unter das Filmförderungsabkommen fallen, wird es aus Vereinfachungsgründen fü...