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BMF - IV A 2-S 7100-41/88

Umsatzsteuer; hier: Leistungsaustausch und Vorsteuerabzug bei Jahresabschlußprüfungen von Betrieben gewerblicher Art kommunaler Körperschaften

Nach Maßgabe der in den einzelnen Bundesländern bestehenden Rechtsgrundlagen unterliegen die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe und sonstiger prüfungsbedingter Einrichtungen kommunaler Körperschaften einer jährlichen Prüfung. Mit der Durchführung der Jahresabschlußprüfung beauftragen die jeweils zuständigen Stellen (z.B. Aufsichtsbehörden, Gemeindeprüfungsämter oder Landesrechnungshöfe) vielfach einen WP oder eine WP-Gesellschaft. Die Rechnungen über die Prüfungen werden von den WP oder den WP-Gesellschaften teils an die auftraggebenden Stellen teils an die Gemeinden oder unmittelbar an die Eigenbetriebe gerichtet. Die Kosten der Prüfung haben stets die Eigenbetriebe zu tragen.

Es ist gefragt worden, an wen die Leistung des WP oder der WP-Gesellschaft ausgeführt wird und ob ein Vorsteuerabzug aus den entsprechenden Rechnungen über die Jahresabschlußprüfung beim Eigenbetrieb zulässig ist.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird folgende Auffassung vertreten: Nach den in Abschn. 192 Abs. 14 UStR 1988 aufgestellten Grundsätzen ist Leistungsempfänger grundsätzlich der aus dem zivilrechtlichen Vertrag...BStBl 1988 II S. 158

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BMF v. 22.04.1988 - IV A 2-S 7100-41/88

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