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Bewertung des Grundvermögens im Beitrittsgebiet – Bewertung von Tankstellengrundstücken im Beitrittsgebiet ab l. Januar 1991
1 Geltungsbereich
Dieser Erlass gilt für die Ermittlung von Einheitswerten für Tankstellengrundstücke im Beitrittsgebiet. Zum Beitrittsgebiet gehören die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und der Teil des Landes Berlin, in dem das Grundgesetz vor dem Wirksamwerden des Beitritts nicht gegolten hat.
2 Umschreibung der Grundstücke
Tankstellengrundstücke sind Geschäftsgrundstücke, die einem Tankstellenbetrieb einschließlich seiner Nebenleistungen dienen. Zum Tankstellengebäude gehören auch Verkaufs-, Personal- und Sanitärräume. Ferner können Wagenwasch-, Pflege- und Werkstatthallen, Lager und Garagen sowie Restaurations-, Hotel- und Wohngebäude auf Tankstellengrundstücken vorhanden sein.
Nicht zu den Tankstellengrundstücken rechnen Tankanlagen zur Eigenversorgung innerhalb eines Gewerbebetriebes (z.B. auf einem Fabrikgrundstück oder auf einem Grundstück, das von einem Fuhrunternehmen genutzt wird) sowie Kleintankstellen (nur Zapfsäulen, ggf. mit einer Überdachung).
3 Wirtschaftliche Einheit
Der Einheitswert umfasst regelmäßig den Grund und Boden und die Gebäude sowie die Außenanlagen und das Zubehör (§ 50 Abs. l Satz l BewG-DDR)....