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BMF - IV B 7-S 2727-5/90

Steuerliche Behandlung der Vereinigungen der CDU und CSU und anderer Parteien auf Bundes- und Landesebene

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zu den Fragen der steuerlichen Behandlung der Vereinigungen der CDU und CSU und anderer Parteien auf Bundes- und Landesebene wie folgt Stellung genommen:

I. Vereinigungen der CDU und CSU auf Bundes- und Landesebene

Es sind die Fragen aufgeworfen worden,

  • ob die bei der CDU und CSU bestehenden Vereinigungen auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Ortsebene als selbständige KSt-Subjekte zu behandeln sind,

  • ob diese Vereinigungen unter die Befreiungsvorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG fallen,

  • wie die Beiträge und Spenden an diese Vereinigungen steuerlich zu behandeln sind.

Zu 1. Auf Bundesebene bestehen zur Zeit folgende Vereinigungen der CDU und CSU:

  • Junge Union Deutschland der CDU/CSU (JU),

  • Frauenvereinigung der CDU (Frauenvereinigung),

  • Sozialausschüsse der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Deutschland (DCA),

  • Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV),

  • Mittelstandsvereinigung der CDU/CSU (MIT),

  • Ost- und Mitteldeutsche Vereinigung der CDU/CSU - Union der Vertriebenen und Flüchtlinge - (OMV),

  • Senioren-Union der CDU.

Entsprechende Vereinigun...

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BMF v. 30.03.1990 - IV B 7-S 2727-5/90

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