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BMF - IV B 6-S 2450-6/94 BStBl 1994 I S. 757

Merkblatt zum Solidaritätszuschlag im Lohnsteuer-Abzugsverfahren ab 1995

Das nachstehende Merkblatt wird hiermit im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bekanntgegeben.

1. Erhebung des Solidaritätszuschlags

1.1 Zeitraum und Bemessungsgrundlage

Der Solidaritätszuschlag ist

  • vom laufenden Arbeitslohn zu erheben, der für einen nach dem endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird und

  • von sonstigen Bezügen zu erheben, die nach dem zufließen.

Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags ist die jeweilige Lohnsteuer.

1.2 Höhe des Solidaritätszuschlags

Der Solidaritätszuschlag ist für den Steuerabzug vom laufenden Arbeitslohn, für den Steuerabzug von sonstigen Bezügen und für die Steuerpauschalierung nach den §§ 40 bis 40 b EStG jeweils gesondert zu ermitteln.

1.2.1 Für den Steuerabzug vom laufenden Arbeitslohn ist der Solidaritätszuschlag bei monatlicher Lohnzahlung aus der Tabelle in Anlage 1, bei wöchentlicher Lohnzahlung aus der Tabelle in Anlage 2 und bei täglicher Lohnzahlung aus der Tabelle in Anlage 3 zu ermitteln. Bei höheren als in den Tabellen ausgewiesenen Lohnsteuerbeträgen ist der Solidaritätszuschlag mit 7,5 v. H. der Lohnsteuer zu berechnen.

1.2.2 Bei v...

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BMF v. 20.09.1994 - IV B 6-S 2450-6/94

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