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Steuerliche Behandlung von Leasingverträgen ( BStB1 1970 II S. 264)
Bezug: Besprechung mit den Einkommensteuerreferenten der Länder vom 29. Juni bis 1. Juli 1970 in Bonn, zu Punkt 2 der Tagesordnung
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zu der Frage der steuerlichen Behandlung von Leasing-Verträgen wie folgt Stellung genommen:
Der BStBl 1970 II S. 264 – über die steuerliche Behandlung von Leasingverträgen beim sog. Finanzierungsleasing entschieden. Danach sind bewegliche Leasinggegenstände dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn
ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erheblich länger ist als die Grundmietzeit und dem Leasingnehmer ein Recht auf Verlängerungs- oder Kaufoption zusteht, bei dessen Ausübung er nur einen einer Anerkennungsgebühr ähnelnden, wesentlich geringeren Betrag zu zahlen hat, als sich bei Berechnung des dann üblichen Mietzinses oder Kaufpreises ergeben würde;
ohne Rücksicht auf ein etwaiges Optionsrecht die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und die Grundmietzeit sich annähernd decken;
ohne Rücksicht auf das Verhältnis von Grundmietzeit und Nutzungsdauer die Leasinggegenstände speziell auf die Verhaltnisse des Leasingnehmers zugeschnitten sind und nach Ablauf der Grundmietzeit nur noch bei diesem eine wirtschaftlich sinnvolle...