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BMF - IV B 2-S 2133-1/87 BStBl 1987 I S. 394

Bilanzierung von Zerobonds (Null-Kupon-Anleihen)

Bezug: Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder in der Sitzung ESt V/86

Zerobonds, auch Null-Kupon-Anleihen genannt, sind Anleihen, für die keine laufenden Zinszahlung vereinbart werden, sondern am Ende der Laufzeit ein gegenüber dem Ausgabepreis deutlich höherer Einlösungspreis gezahlt wird. Zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von Zerobonds bei Anleihe-Gläubigern und Anleihe-Schuldner hat das Bundesfinanzministerium wie folgt Stellung genommen:

Für die Höhe des Bilanzsansatzes eines Zerobonds ist ohne Bedeutung, ob die Anleihe als Aufzinsungsanleihe (Nennbetrag = Ausgabebetrag) oder als Abzinsungsanleihe (Nennbetrag = Einlösungsbetrag) ausgestaltet wird. In beiden Fällen ist der in den Ausgabebedingungen anstelle einer Zinsvereinbarung festgelegte Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabe- und Einlösungspreis das Entgelt für die Überlassung des Kapitales während der Laufzeit der Anleihe. Zu Beginn der Laufzeit eines Zerobonds ist der Ausgabebetrag maßgeblicher Ausgangswert sowohl für die Aktivierung beim Anleihe-Gläubiger als auch für die Passivierung beim Anleihe-Schuldner. Am Ende der Laufzeit sind der Anspruch des Anleihe-Gläubigers und die Verbindlichkeit des Anleihe-Schuldners mit dem Einlösungsbetrag auszuweisen.

Während...

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BMF v. 05.03.1987 - IV B 2-S 2133-1/87

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