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Deutsch-schweizerisches Doppelbesteuerungsabkommen von 1971; Besteuerung von Dividendenausschüttungen einer Komplementär-GmbH an in der Schweiz ansässige Kommanditisten und Vermögensbesteuerung der GmbH-Anteile
In den deutsch-schweizerischen Verständigungsgesprächen vom 8. bis wurden die Besteuerung von Dividendenausschüttungen einer Komplementär-GmbH an in der Schweiz ansässige Kommanditisten und die Vermögensbesteuerung der GmbH-Anteile abschließend erörtert. Das Verständigungsgespräch führte zu folgendem Ergebnis:
Dividendenausschüttungen einer an einer Kommanditgesellschaft als Komplementär beteiligten GmbH an in der Schweiz ansässige Kommanditisten der Kommanditgesellschaft sind weiterhin nach Art. 10 Abs. 7 in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens von 1971 (DBA 1971) ohne Einschränkung der nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG bestehenden deutschen beschränkten Steuerpflicht zu unterwerfen. Gleiches gilt hinsichtlich der GmbH-Anteile nach Art. 22 Abs. 2 DBA 1971 für die nach § 2 Abs. 1 und 2 VStG in Verbindung mit § 121 Abs. 2 Nr. 3 BewG bestehende beschränkte Vermögensteuerpflicht.