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Besteuerung schweizerischer Tourneetheater-Unternehmen
In den deutsch-schweizerischen Verständigungsgesprächen vom 8. bis wurde auch die Besteuerung der schweizerischen Tourneetheater-Unternehmen erörtert. In die gemeinsame Niederschrift wurde hierzu folgendes aufgenommen:
„Die deutsche Seite erläuterte die Rechtslage nach der Neufassung des § 49 Abs. 1 Nr. 2 EStG durch das Steuerbereinigungsgesetz 1986. Hiernach seien nach innerstaatlichem deutschen Steuerrecht nunmehr Einkünfte der Tourneetheater-Unternehmen unterschiedslos steuerpflichtig (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG) . Dieses innerstaatliche Besteuerungsrecht könne auch nach Art. 17 Abs. 1 Satz 2 DPA 71 ausgeschöpft werden.
Die schweizerische Seite hielt dem entgegen, daß der in § 50a Abs. 4 EStG vorgesehene Steuersatz von 15 v.H. mit Rücksicht auf die von den Tourneetheatern erzielten Gewinne zu hoch sei. Sie fragte, ob nicht in diesen Fällen eine Veranlagung unter Nachweis der Unkosten durchgeführt werden könne. Die deutsche Seite erwiderte, daß dieser Vorschlag bereits im Gesetzgebungsverfahren wegen verwaltungsmäßiger Schwierigkeiten abgelehnt worden sei. Allerdings habe der deutsche Gesetzgeber ausdrücklich auf die Möglichkeit von Billigkeitsmaßnahmen in diesen Fällen hingewiesen.
Beide Seiten kam...