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Arbeitsverhältnis | Löschung einer Abmahnung
Es besteht ein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte nach beendetem Arbeitsverhältnis als Fall der Löschung nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO.
Der Arbeitnehmer hatte im Rahmen seiner Kündigungsschutzklage erstmals in der Berufungsinstanz vorgetragen, dass nach seinem zwischenzeitlichen Ausscheiden aus dem Unternehmen kein Grund mehr bestehe, die Abmahnung weiterhin in der (papiergebundenen) Personalakte zu belassen. Das Gericht ist dem gefolgt und hat einen Anspruch auf Entfernung der Abmahnung unter Hinweis auf die entsprechenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen bejaht, da der Arbeitgeber kein über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinausgehendes besonderes Interesse – etwa einen besonderen Aufwand bei der Löschung (vgl. § 35 BDSG) – am Erhal...